MwSt-Registrierung in Spanien
Registrierung in Spanien für Ihr nicht ansässiges, ausländisches Unternehmen
Der Begriff MwSt-Registrierung wird für unterschiedliche Dinge benutzt. Um Verwechslungen zu vermeiden:
- Wenn Ihr gebietsansässiges Unternehmen in Spanien Rechnungen in der EU stellen soll, dann brauchen Sie unseren VIES Registrierungsservice.
- Wenn Sie ein ausländisches Unternehmen haben, welches Sie in Spanien registrieren wollen:
- Wenn Sie ein Büro in Spanien eröffnen wollen (a permanente Einrichtung), dann brauchen Sie unseren branch Registrierungsservice.
- Wenn Sie kein Büro eröffnen wollen, dann können Sie hier Ihre MwSt registrieren.
Es gibt mehrere Gründe, warum Sie eine spanische MwSt-Nummer für Ihr nichtansässiges, ausländisches Unternehmen brauchen. Einige Beispiele:
- Um eine Konferenz, Ausstellung, Training oder andere gewinnorientierte Veranstaltungen in Spanien abzuhalten.
- Um in Spanien bezahlte MwSt zurückzubekommen.
- Um nach Spanien Waren zu importieren.
- Um Waren in Spanien als Fracht im Hafen oder Flughafen zu lagern, bis sie an den Endkunden in der EU ausgeliefert werden können.
- Um Waren an Kunden über das Internet oder über Kataloge zu verkaufen (Fernabsatz).
- Um eine Umkehrung der MwSt zu beantragen.
- Um Intrastat in Spanien zu beantragen.
- Als ausländisches Unternehmen, welches in Spanien technische Ausrüstung installiert.
- Um in Spanien Telekommunikationsdienste anzubieten.
Damit Sie all dieses tun können, brauchen Sie eine legale und gültige spanische SteuerID für nicht-spanische Organisationen. Mit unserem MwSt-Registrierungsservice erhalten Sie Ihre spanische MwSt-Nummer für Nichtansässige innerhalb von 24 Stunden nachdem Sie uns die Unterlagen geschickt haben.
Ein nichtansässiges Unternehmen braucht einen Repräsentanten in Spanien als Kontakt für das Finanzamt. Wir bieten steuerliche Repräsentation als Teil unseres Services an.
FAQs:
Links:
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Kontaktieren Sie unsWir sind ein Schweizer Unternehmen und wir wollen ein Callcenter in Barcelona für unsere europäischen (nicht-spanischen) Kunden eröffnen. Müssen wir uns in Spanien für die MwSt registrieren?
Wenn Sie ein funktionsfähiges Büro in Spanien haben, selbst wenn Ihre Kunden nicht spanisch sind, müssen Sie in Spanien als ansässige Entität registriert sein (z.B. als Zweigstelle oder SL). Außdem muss Ihr spanisches Unternehmen eine Sozialversicherungsnummer für Arbeitgeber erhalten, damit Mitarbeiter angestellt werden können. Beachten Sie, dass spanische Arbeitsgesetze gelten, auch wenn Ihre Mitarbeiter nicht spanisch sind.