Gehaltsabrechnung in Spanien

Erwerbstätigkeiten sind in Spanien stark reguliert. Der Zweck dabei ist Schutz der Arbeitnehmerrechte. Die Bestimmungen sind komplex: Erwerbstätigkeiten sind in Kategorien unterteilt und für jede Kategorie gelten verschiedene Bestimmungen, genannt convenio colectivo. Diese convenios bestimmen zum Beispiel den Mindestlohn für jede Art von Erwerbstätigkeit, Anzahl von Arbeitsstunden und Urlaubstagen pro Jahr.

Unsere Empfehlung für Arbeitgeber in Spanien:

  • Beachten Sie bitte, dass die Gehälter in Spanien niedriger sind, als in Nordeuropa und in den USA.
  • Wenn Sie in Spanien einen Gehaltsvorschlag machen, geben Sie bitte das Brutto-Jahreseinkommen an (sueldo en bruto) und nicht das Netto-Einkommen, damit Sie später keine böse Überraschung erleben.
  • Unternehmen schließen normalerweise keine unbefristeten Arbeitsverträge ab, weil damit Schwierigkeiten der Entlassung sowie teure Abfindungspakete verbunden sind. Deshalb ist für einen Spanier ein unbefristeter Arbeitsvertrag genauso wichtig, wie die Höhe des Gehalts, den er bekommt.
  • Wenn es um Arbeitnehmer geht, kann man nicht vorsichtig genug sein. Spanien ist kein prozessfreudiges Land, es SEI DENN, es geht um einen Arbeitnehmer, der entlassen wurde.

SpainCorp führt Sie durch die komplexe Zusammenhänge und stellt sicher, dass alle Einstellungen in Ihrer Firma den Bestimmungen spanischer Behörden entsprechen. Sobald das abgeschlossen ist, legen wir Ihre Gehaltsabrechnungen und Arbeitsverträge in Ihrem Online-Konto ab.

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