Buchhaltung und Steuererklärung in Spanien

Als Geschäftsführer einer SL müssen Sie Buchhaltung führen und verschiedene vierteljährliche und jährliche Steuererklärungen erstellen. Sie müssen auch jährliche Jahresabschlüsse für das Handelsregister liefern.

Vor Kurzem wurden Änderungen der spanischen GAAP (Allgemein anerkannte Rechnungslegungsgrundsätze) vorgenommen, um das System an die Rechnungslegungssysteme anderer EU-Länder anzugleichen. Sie müssen bedenken, dass die Rechnungslegung Ihrer SL entsprechend der spanischen GAAP erfolgen muss; die Rechnungslegung darf nicht nach den GAAP Großbritanniens oder USA erfolgen.

Bei Strong Abogados wird Kundenservice ganz groß geschrieben. Wir verfügen über die notwendige Fachkompetenz, um die Rechnungslegung für Firmen mit ausländischen Kunden und Anbietern zu führen. Wir sind durch die Steuerbehörden und die Sozialbehörde zum Versand aller Unterlagen in elektronischer Form ermächtigt. Auf diese Weise sparen Sie Zeit und Geld. Alle für Ihre Firma erstellten Steuerformulare sowie vierteljährliche Bilanzaufstellung und Einnahme-Überschussrechnungen werden in Ihrem Online-Konto abgelegt.

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